Technische Maßnahmen

Verminderung des Legionellenwachstums

Bei Erreichen des technischen Maßnahmenwertes von 100 koloniebildenden Einheiten (kBE) pro 100ml Wasser schreibt die 2. Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung dem Betreiber einer Trinkwassererwärmungsanlage in § 31 Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.

Die Aufklärung der Ursachen auf Basis einer Risikoabschätzung hat der Betreiber unverzüglich durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

Trinkwasserverordnung WarmwasserBei der Erstellung von Risikoab­schätzungen hat aluta Wärmetechnik GmbH langjährige Erfahrung. In Folge einer Legionellenkontamination erstellt aluta im Auftrag des Kunden gemäß § 51 Abs. 1 Nr. 3 TrinkwV eine Risikoabschätzung. Im Rahmen der Untersuchung zur Aufklärung der Ursachen wird durch einen Sachverständigen vor Ort überprüft, ob die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Hierfür sind genaue Kenntnisse der Anlagentechnik zur Erstellung einer Risikoabschätzung notwendig. Bei großen Versorgungsgebieten kann die Risikoabschätzung sehr komplex sein. Gleichzeitig sind bei der Erstellung einer Risikoabschätzung die hydraulischen Gegebenheiten im Trinkwassersystem zu prüfen. aluta Wärmetechnik GmbH ist Spezialist für die Erstellung von Risikoabschätz­ungen in komplexen Systemen. Unsere Sachverständigen sind bei der Innung (Fachgruppe Sanitär, Heizung und Klima) zur Erstellung von Risikoab­schätzungen gelistet.

Grundsätzlich gilt: Wird der technische Maßnahmenwert von 100 kBE/100ml erreicht, müssen technische Maßnahmen am Trinkwassersystem erfolgen. Ansonsten ist mit einer Neubildung von Legionellen zu rechnen.

Die Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. –DVGW- legt im Arbeitsblatt W 551 fest, welche Maßnahmen notwendig sind, um einen massenhafte Vermehrung der Legionellen in Warmwassersystemen der Trinkwasser-Installation zu verhindern oder bei den Systemen, bei denen es bereits zu einer Vermehrung gekommen ist, diese wieder zu beseitigen. Des weiteren wird im Arbeitsblatt W551 der Hinweis gegeben, dass Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen gemäß DIN 1988-8 regelmäßig zu warten und zu inspizieren sind. Die Empfehlung zum Abschluss eines Wartungsvertrages sollte gegeben werden.

 

Trinkwassererwärmer und Vorwärmstufen

Die Größe der Trinkwassererwärmer wird nach dem festgestellten Wasserverbrauch – z.B. nach DIN 4708 – dimensioniert. Nicht benötigte Trinkwassererwärmer sind stillzulegen und die zugehörigen Anschlussleitungen sind an den Abzweigungen abzutrennen. Die tägliche Aufheizung von Vorwärmstufen ist einzurichten und sicherzustellen. Trinkwassererwärmer sind entsprechend zu reinigen.

 

Systemtrenner

Innerhalb der Gebäudeinstallation ist nach § 13 Abs. 3 TrinkwV sicher zu stellen, dass unser Trinkwasser nicht mit Flüssigkeiten in Verbindung kommt, die schädlich für unsere Gesundheit sein können. Ein besonderes Risiko besteht hierbei durch die Anbindung einer Heizungsanlage an die Trinkwasserinstallation!

Heizungswasser enthält gesundheitsgefährdende Stoffe (DIN EN 1717). Das Eindringen durch Rückfließen, Rückdrücken oder Rücksaugen in die Trinkwasserinstallation muss daher unbedingt verhindert werden!

Da gesundheitsschädliche Stoffe grundsätzlich auch beim Be- oder Nachfüllen der Heizungsanlage in die Trink­wasserinstallation gelangen können, reicht das Entfernen des Füllschlauchs während der Betriebsphase nicht aus.

Der normgerechte sichere Abschluss der Heizungsanlage gemäß DIN EN 1717 (auch wenn diese mit chemischen Substanzen / Inhibitoren angereichert ist) lässt sich im Handumdrehen mit dem Systemtrenner-Auslaufventil herstellen.