Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums

Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes von 100 Kolonie bildenden Einheiten (KbE)  pro 100ml Wasser schreibt die 2. Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung dem Betreiber der Trinkwassererwärmungsanlage in § 16 besondere Anzeige- und Handlungspflichten vor.

Die Aufklärung der Ursachen auf Basis einer Gefährdungsanalyse hat der Betreiber unverzüglich durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

Trinkwasserverordnung WarmwasserBei der Gefährdungsanalyse hat aluta Wärmetechnik GmbH auf diesem Gebiet große Erfahrung und führt im Kundenauftrag die Gefährdungsanalyse und in Folge die technischen Maßnahmen zur Legionellenbekämpfung durch. Hierfür sind genaue Kenntnisse der Anlagentechnik zur Gefährdungsbeurteilung notwendig. Bei großen Anlagen oder häufigen Umbauten kann die Gefährdungsanalyse sehr komplex sein. Gleichzeitig sind bei der Gefährdungsbeurteilung die hydraulischen Gegebenheiten zu prüfen. aluta Wärmetechnik GmbH ist Spezialist für Gefährdungsanalyse komplexer hydraulischer Systeme, beschäftigt für die Gefährdungsbeurteilung Fachingenieure und Fachmonteure, diese sind bei der Innung Sanitär, Heizung und Klima zur Erstellung der Gefährdungsanalyse gelistet. Für die Gefährdungsbeurteilung hat aluta in Messgeräte wie z.B. elektronische Durchflussmessgeräte investiert.

Grundsätzlich gilt: Überschreitet die Legionellenkonzentration die einschlägigen Grenzwerte, müssen technische Maßnahmen am System Trinkwassererwärmung erfolgen. Ansonsten ist mit einer Neubildung von Legionellen zu rechnen.

Die Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. –DVGW- legt im Arbeitsblatt W 551 fest: Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen.

Hier ist unter anderem ausgeführt:

Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen sind gemäß DIN 1988-8 regelmäßig zu warten und zu inspizieren. Die Empfehlung zum Abschluss eines Wartungsvertrages sollte gegeben werden.

 

Trinkwassererwärmer und Vorwärmstufen

Die Speichergröße wird nach dem festgestellten Wasserverbrauch – z.B. nach DIN 4708 – dimensioniert. Nicht benötigte Speicher sind stillzulegen und die zugehörigen Anschlussleitungen an den Abzweigungen abzutrennen. Die tägliche Aufheizung von Vorwärmstufen ist einzurichten und sicherzustellen. Trinkwassererwärmer sind entsprechend zu reinigen.

Damit der gesamte Speicherinhalt erwärmt werden kann, ist der Trinkwassererwärmer gegebenenfalls durch zusätzliche Umwälzung des Speicherinhaltes oder Einbau eines außerhalb angeordneten Wärmetauschers mit Ladepumpe umzurüsten.

 

Systemtrenner

Innerhalb der Gebäudeinstallation ist nach § 17 TrinkwV sicher zu stellen, dass unser Trinkwasser nicht mit Flüssigkeiten in Verbindung kommt, die schädlich für unsere Gesundheit sein können. Ein besonderes Risiko besteht hierbei durch die Anbindung einer Heizungsanlage an die Trinkwasserinstallation!

Heizungswasser enthält gesundheitsgefährdende Stoffe (DIN EN 1717). Das Eindringen durch Rückfließen, Rückdrücken oder Rücksaugen in die Trinkwasserinstallation muss daher unbedingt verhindert werden!

Da gesundheitsschädliche Stoffe grundsätzlich auch beim Be- oder Nachfüllen der Heizungsanlage in die Trink­wasserinstallation gelangen können, reicht das Entfernen des Füllschlauchs während der Betriebsphase nicht aus.

Der normgerechte sichere Abschluss der Heizungsanlage gemäß DIN EN 1717 (auch wenn diese mit chemischen Substanzen / Inhibitoren angereichert ist) lässt sich im Handumdrehen mit dem Systemtrenner-Auslaufventil herstellen.

Es gibt verschiedene Anbieter von Systemtrennern, die ohne Veränderung der Rohrleitung eingesetzt werden können.

 

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