Heizkostenverordnung

Abrechnung von Warmwasser über Wärmemengenzähler

Die Heizkostenverordnung legt in § 9  (2) fest:

Die auf die zentrale Wasserversorgungsanlage entfallene Wärmemenge Q ist ab dem 31. Dezember 2013 mit einem Wärmemengenzähler zu messen.
Kann die Wärmemenge nur mit einem unzumutbar hohen Aufwand gemessen werden, kann sie nach der Gleichung

Q= 2,5  × kWh      × V × (tw – 10°C)
                m3 × K

bestimmt werden.

aluta Wärmetechnik GmbH ist im Besitz sämtlicher Zertifikate, um für ihre Kunden die Heizkostenverordnung zu erfüllen. aluta Wärmetechnik GmbH errichtet seit über 50 Jahren zentrale Trinkwassererwärmer und Wasserverteil­systeme, hat die Zulassung der Wasserbetriebe für Arbeiten an Trinkwasseranlagen und ist somit der ideale Dienstleister für den Einbau von Wärmemengenzählern.

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