Heizkostenverordnung
Abrechnung von Warmwasser über Wärmemengenzähler
Die Heizkostenverordnung legt in § 9 (2) fest:
Die auf die zentrale Wasserversorgungsanlage entfallene Wärmemenge Q ist ab dem 31. Dezember 2013 mit einem Wärmemengenzähler zu messen.
Kann die Wärmemenge nur mit einem unzumutbar hohen Aufwand gemessen werden, kann sie nach der Gleichung
Q= 2,5 × kWh × V × (tw – 10°C)
m3 × K
bestimmt werden.
aluta Wärmetechnik GmbH ist im Besitz sämtlicher Zertifikate, um für ihre Kunden die Heizkostenverordnung zu erfüllen. aluta Wärmetechnik GmbH errichtet seit über 50 Jahren zentrale Trinkwassererwärmer und Wasserverteilsysteme, hat die Zulassung der Wasserbetriebe für Arbeiten an Trinkwasseranlagen und ist somit der ideale Dienstleister für den Einbau von Wärmemengenzählern.
PDF Download Heizkostenverordnung